§ 861 HGB

RG, 04.04.1917 - I 181/16

Kann die Aufbringung, auch abgesehen von dem Abandonrechte, den Versicherungsanspruch auslösen? Begriff der Aufbringung im Gegensatze zur An- oder Festhaltung. Wann und wie lange ist der Gegenstand der Versicherung im Sinne des § 861 Abs. 1 Nr. 2 HGB. infolge einer Aufbringung bedroht?