1. Über die Befugnis des Zwangsverwalters von Grundstücken zur Fortsetzung eines darauf vom Grundstückseigentümer eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs.
2. Gehören Forderungen aus Rechtsgeschäften, die der Zwangsverwalter im Rahmen eines von ihm fortgesetzten Gewerbebetriebs abgeschlossen hat, zur Zwangsverwaltungsmasse?
3. Unterliegen solche Forderungen der Pfändung, solange die Zwangsverwaltung besteht?
§ 865 ZPO
RG, 12.02.1932 - II 404/31
RG, 15.10.1904 - V 127/04
**1. Ist der Zwangsverwalter befugt, nach Aufhebung der Zwangsverwaltung die Auszahlung und Überweisung einer noch nicht verteilten Verwaltungsmasse zu betreiben?