§ 887 LRS

RG, 23.11.1880 - II 212/80

Finden die Bestimmungen des L.R.S. 887 über Anfechtung von Erbteilungen auch in dem Falle Anwendung, wenn ein Miterbe als Gläubiger des Nachlasses in Bezug auf sein Forderungsrecht verkürzt worden ist?