§ 887 LRS
RG, 23.11.1880 - II 212/80
Finden die Bestimmungen des L.R.S. 887 über Anfechtung von Erbteilungen auch in dem Falle Anwendung, wenn ein Miterbe als Gläubiger des Nachlasses in Bezug auf sein Forderungsrecht verkürzt worden ist?
Finden die Bestimmungen des L.R.S. 887 über Anfechtung von Erbteilungen auch in dem Falle Anwendung, wenn ein Miterbe als Gläubiger des Nachlasses in Bezug auf sein Forderungsrecht verkürzt worden ist?