Sind die Vorschriften der §§. 91 - 93 A.L.R. I. 4 auch in dem Falle anwendbar, wenn der im §. 91 bezeichnete Zustand des Erklärenden von demjenigen, welcher aus der Erklärung ein Recht herleitet, in betrügerischer Absicht herbeigeführt ist?
Sind die Vorschriften der §§. 91 - 93 A.L.R. I. 4 auch in dem Falle anwendbar, wenn der im §. 91 bezeichnete Zustand des Erklärenden von demjenigen, welcher aus der Erklärung ein Recht herleitet, in betrügerischer Absicht herbeigeführt ist?