1. Die doppelte Verjährungsfrist des § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB ist ohne eine vorherige Beendigung der Tat kein gesetzlich zulässiges Mittel zur zeitlichen Begrenzung einer tatbestandlichen Handlungseinheit.
2. Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).
§ 99 StGB
BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Zur Verfolgbarkeit von MfS-Mitarbeitern der DDR (hier: des Leiters der Hauptverwaltung Aufklärung Markus Wolf) nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Spionagetätigkeit (teilweise Aufgabe von BGHSt 39, 260 [BGH 30.07.1993 - 3 StR 347/92] = NJW 1993, 3147 [BGH 30.07.1993 - 3 StR 347/92] = NStZ 1993, 587).