Art. 146 HGB
RG, 19.11.1884 - I 293/84
Bedeutung des gegen eine Handelsgesellschaft erstrittenen verurteilenden Erkenntnisses gegenüber den einzelnen Gesellschaftern. Verjährung des Art. 146 H. G. B.
Bedeutung des gegen eine Handelsgesellschaft erstrittenen verurteilenden Erkenntnisses gegenüber den einzelnen Gesellschaftern. Verjährung des Art. 146 H. G. B.