Art. 1641 CC

RG, 25.11.1884 - II 272/84

1. Kann die Gewähr für verborgene Mängel (Artt. 1641 flg. Code civil) auch außer dem Falle des Art. 1645 a. a. O. (Kenntnis der Mängel) zu Schadensersatz verpflichten?
2. Trifft die Bestimmung in Art. 349 Abs. 3 H.G.B. auch Fälle, wo der aus der Mangelhaftigkeit der Ware sich ergebende Anspruch, einer aus irgend einem anderen Rechtsgeschäfte entstandenen Gegenforderung gegenüber, kompensationsweise geltend gemacht wird?
3. Unterschied zwischen compensation légale und compensation judiciaire nach französischem Rechte. Begriff der compensation légale.