Art. 1760 CC

RG, 18.12.1883 - II 306/83

Ist der Art. 1760 Code civil restriktiv in dem Sinne aufzufassen, daß, wenn der Mietvertrag durch Verschulden des Mieters aufgelöst wird, abgesehen von der, Bezahlung des Mietpreises wahrend der zur Wiedervermietung erforderlichen Zeit, ein Schadensersatz nur in dem Falle, daß ein Mißbrauch des Mietobjektes stattgefunden hat, gefordert werden kann?