Art. 289 HGB
RG, 15.12.1883 - I 406/83
Findet der Zinsanspruch nach Art. 289 H.G.B. auch bei solchen Geschäften statt, welche im übrigen nach einem ausländischen Rechte zu beurteilen sind?
Findet der Zinsanspruch nach Art. 289 H.G.B. auch bei solchen Geschäften statt, welche im übrigen nach einem ausländischen Rechte zu beurteilen sind?