Art. 376 HGB
RG, 12.11.1881 - I 133/81
Kann der Kommissionär, wenn er die Einkaufs- und Verkaufs-Aufträge des Kommittenten thatsächlich durch Abschlüsse mit Dritten ausgeführt hat, noch im Prozesse seinen Eintritt als Selbstkontrahent gemäß Art. 376 H. G. B. erklären?
RG, 10.04.1880 - I 561/79
**Voraussetzungen der Berechtigung des Verkaufs- oder Einkaufs-Kommissionärs zum Eintritt als Selbstkontrahent nach Art. 376 H.G.B.
RG, 19.06.1880 - I 607/79
Rechtliche Wirkung des Umstandes, daß eine Aktienkommanditgesellschaft von ihrem Zeichner dessen noch nicht vollgezahlte Aktien in Verkaufskommission genommen, auf die Verpflichtung des Zeichners zur Vollzahlung. Verhältnis des Art. 376 Abs. 3 zu Art. 184 H.G.B.