Art. 386 HGB
RG, 13.02.1884 - I 500/83
1. Wie regelt sich die Beweislast in Beziehung auf die Frage, ob der Brand, durch welchen die dem Spediteur zur Aufbewahrung übergebenen Güter mit dem Lagergebäude vernichtet sind, ein den Spediteur von seiner Haftung entbindender Unglücksfall sei?
2. Bezieht sich die kurze Verjährungsfrist des Art. 386 H.G.B. auch auf die dem Spediteur zur Aufbewahrung übergebenen Güter?