Art. 424 HGB
RG, 11.01.1884 - III 291/83
Haftung der Eisenbahn für den beim Transporte auf unbedeckten Wagen entstehenden Schaden. Was ist unter einem "unbedeckten Wagen" zu verstehen? Gegenbeweis gegen die in Art. 424 H.G.B. aufgestellte Vermutung, daß ein eingetretener Schade, wenn er aus der nicht übernommenen Gefahr entstehen konnte, aus derselben wirklich entstanden ist.