1. Die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung.
2. Das Grundrecht der Pressefreiheit kann einer inländischen juristischen Person zustehen.
3. Die Pressefreiheit umfaßt auch den Anzeigenteil.
4. Das Verbot der Veröffentlichung von Stellenangeboten für eine Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland (§ 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG) verstößt gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.
§ 37 AVAVG
BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65
1. Inländischen juristischen Personen des Privatrechts kann für ihre Erwerbstätigkeit das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG zustehen.
2. Die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmer Überlassungsverträge durch § 37 Abs. 3 AVAVG ist mit dem Grundrecht der freien Berufswahl nicht vereinbar.