Gerichtsentscheidungen haben keinen Autor im publizistischen Sinne. Das Gericht ist der Autor, also hier das Reichsgericht. Ferner sind die Richter, sofern bekannt, die Autoren der jeweiligen Entscheidungen; in diesem Fall sind sie nicht bekannt. Es ist jedoch auch regelmäßig unüblich, sie als Autoren einer Entscheidung zu nennen. Zur Zitierweise von Gerichtsentscheidungen siehe: http://opinioiuris.de/zitieren#Entscheidung
Kommentare
Autor?
Wer ist hier der Autor?
Bitte um Korrektur bzw. Auflistung des Autors!
Danke!
Autor = Reichsgericht
Gerichtsentscheidungen haben keinen Autor im publizistischen Sinne. Das Gericht ist der Autor, also hier das Reichsgericht. Ferner sind die Richter, sofern bekannt, die Autoren der jeweiligen Entscheidungen; in diesem Fall sind sie nicht bekannt. Es ist jedoch auch regelmäßig unüblich, sie als Autoren einer Entscheidung zu nennen. Zur Zitierweise von Gerichtsentscheidungen siehe: http://opinioiuris.de/zitieren#Entscheidung