Kommentare: RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

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Autor = Reichsgericht

Gerichtsentscheidungen haben keinen Autor im publizistischen Sinne. Das Gericht ist der Autor, also hier das Reichsgericht. Ferner sind die Richter, sofern bekannt, die Autoren der jeweiligen Entscheidungen; in diesem Fall sind sie nicht bekannt. Es ist jedoch auch regelmäßig unüblich, sie als Autoren einer Entscheidung zu nennen. Zur Zitierweise von Gerichtsentscheidungen siehe: http://opinioiuris.de/zitieren#Entscheidung

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