Kommentare: Übersicht der Rechtsformen im Gesellschaftsrecht

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Notiz für Update

Hier sollte noch Folgendes rein:

  • Einzelunternehmen als Abgrenzung zu Gesellschaften
  • Als solche: Einzelunternehmer, e. K., Freiberufler, Landwirt
  • Das Recht der Namensgebung sollte bei allen Gesellschaften notiert werden (z. B. Einzelunternehmen und GbR: Auftreten mit vollem Namen)

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