Hier wäre ein weiterer Abschnitt, nämlich die Herrenloswerdung oder -nichtwerdung von Tieren (§§ 960, 961 BGB) und ihr Zusammenspiel mit § 3 TierSchG und den §§ 965-984 BGB interessant.
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Zusätzlicher Abschnitt: "Unfreiwillige Tierdereliktion"
Hier wäre ein weiterer Abschnitt, nämlich die Herrenloswerdung oder -nichtwerdung von Tieren (§§ 960, 961 BGB) und ihr Zusammenspiel mit § 3 TierSchG und den §§ 965-984 BGB interessant.