Kommentare: Noch immer der Dolch unter der Robe, noch immer ungesühnte Justiz

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Noch heute geltendes nationalsozialistisches "Recht"

Es ist ein Widerspruch in sich: Nationalsozialistisches "Recht", das noch heute gilt. Doch es gibt es, trotz der Säuberung des deutschen Rechts durch die Allierten ab 1945, und das nicht nur in wenigen Fällen. Aktuell wird z.B. ein Diskurs dazu geführt, ob Schwarzfahren nicht mehr mit bis zu gut einem Jahr Freiheitsstrafe bewährt werden, oder unter die Ordnunsgwidrigkeiten fallen soll. Was kaum ein Mensch weiß: Die Strafbarkeit von Schwarzfahren ist nationalsozialistisches "Recht". Ein Dolch, den Juristen weiter unter der Robe haben, weil geltendes Recht. Und das gilt analog für alles weiter geltende nationalsozialistische "Recht". Der bedeutende deutsche Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat in der Süddeutschen Juristenzeitung 1946 (S.105-108) den Beitrag "Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht" veröffentlicht. Er analysiert die fatalen Konsequenzen des deutschen Rechtspositivismus und kommt zu dem Schluss: "An diesem Maßstab gemessen sind ganze Partien nationalsozialistischen Rechts niemals zur Würde geltenden Rechts gelangt." Nationalsozialistisches "Recht" ist kein Recht. Die Konsequenz kann nur lauten: Alles noch heute geltende nationalsozialistische "Recht" angemessen anpassen oder streichen.

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