Aktuelle Nachrichten
Fragestunde am 14. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 14. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (vom/29.12.2025)
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VI ZR 165/23, Entscheidung vom 25.11.2025
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6 StR 312/25, Entscheidung vom 07.10.2025
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6 StR 347/25, Entscheidung vom 07.10.2025
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6 StR 72/25, Entscheidung vom 16.10.2025
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6 StR 332/25, Entscheidung vom 08.10.2025
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6 StR 420/25, Entscheidung vom 12.11.2025
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2 ARs 420/25, Entscheidung vom 22.10.2025
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4 StR 385/25, Entscheidung vom 17.11.2025
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4 StR 479/25, Entscheidung vom 02.12.2025
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4 StR 83/25, Entscheidung vom 06.11.2025
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4 StR 371/25, Entscheidung vom 05.11.2025
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XII ZB 169/25, Entscheidung vom 03.12.2025
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II ZR 144/24, Entscheidung vom 15.12.2025
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I ZR 115/25, Entscheidung vom 18.12.2025
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VIa ZR 119/25, Entscheidung vom 16.12.2025
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VIa ZR 29/25, Entscheidung vom 16.12.2025
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VIa ZR 19/25, Entscheidung vom 16.12.2025
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VIa ZR 55/25, Entscheidung vom 16.12.2025
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VI ZR 165/23, Entscheidung vom 25.11.2025
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