Aktuelle Nachrichten
21/5035: Kleine Anfrage Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand (PDF)
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21/5034: Kleine Anfrage Ergebnisse zum Fleischgipfel der Bundesregierung (PDF)
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21/5033: Kleine Anfrage Fragen zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 und zur Sozialen Marktwirtschaft (PDF)
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21/5032: Kleine Anfrage PR-Agenturen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (PDF)
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21/5031: Kleine Anfrage Politisch motivierte Kriminalität-rechts in den Bundesländern 2025 (PDF)
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21/5028: Kleine Anfrage Gewährung von Asyl an Personen mit Mitgliedschaft in als terroristisch eingestuften Organisationen (PDF)
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21/5027: Kleine Anfrage Heizkostenkrisen, Zahlungsengpässe und mögliche Gefährdung der Wärmeversorgung in Wohnanlagen in Deutschland (PDF)
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21/5026: Kleine Anfrage Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr (PDF)
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21/5025: Kleine Anfrage Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 (PDF)
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21/5030: Antrag Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen - Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen (PDF)
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21/5054: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Doris Achelwilm, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2538 - Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklu
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Fraktionen bewerten Jahresbericht des Wehrbeauftragten
Den Jahresbericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2025 (21/4200) hat das Parlament am Donnerstag, 26. März 2026, eine Stunde lang debattiert. Zu Beginn führte der Wehrbeauftragte Henning Otte in die Unterrichtung ein. Nach der Aussprache im Plenum überwiesen die Abgeordneten den Bericht zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss. Otte: Truppe braucht mehr Zeit- und Berufssoldaten Der Wehrbeauftragte Otte mahnte in der Debatte, die Bundeswehr müsse sich auf ihre Kernaufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung konzentrieren können und die Zusagen an die Nato erfüllen. Dazu gehöre die Umsetzung des „Operationsplanes Deutschland“, die Aufstellung des Heimatschutzes und die Sicherstellung der Drehscheibe Deutschlands zur Aufnahme alliierter Truppen im Verteidigungsfall. Es dürften nicht immer mehr Aufgaben „auf die Schultern der Soldatinnen und Soldaten gepackt werden“. Im Gegenteil müssten „diese Schultern personell breiter aufgestellt werden“, sagte Otte. Der Personalaufwuchs der Streitkräfte sei zwar mit dem neuen Wehrdienst eingeleitet worden. Es sei ein Anstieg bei den freiwillig Wehrdienstleisten zu beobachten, allerdings benötige die Truppe vor allem mehr Zeit- und Berufssoldaten. Dabei könne ein Artikelgesetz zum Personalaufwuchs helfen. Eine bessere Vereinbarkeit von Dienst und Familie sei „ein Schlüssel“, um mehr Soldaten für die Truppe zu gewinnen, führte Ott aus. Bei der Beschaffung von Material dürfe nicht allein die Bereitstellung von Finanzmitteln und deren Abfluss betrachtet werden, sondern der Aufbau von Fähigkeiten zum Kaltstart und zur Durchhaltefähigkeit. Die Bundeswehr brauche neben Großgerät und Munition vor allem Drohnen, eine Drohnen- und Raketenabwehr. Regierung: Versäumnisse aufholen Für die Bundesregierung erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD), die „Versäumnisse von Jahrzehnten“ bei der Landesverteidigung müssten „in Rekordzeit“ aufgeholt werden. Bei der Beschaffung moderner Ausrüstung gebe es Erfolge und bei der Gewinnung von Personal seien die ersten zahlen nach Einführung des neuen Wehrdienstes „erfolgversprechend“, betonte Hartmann. Auch die Infrastruktur und die Kasernen müssten nach „Jahrzehnten, in denen keine Investitionen getätigt wurden“, saniert werden. AfD fordert Entlastung bei Bürokratie Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck bezweifelte, dass der Aufbau der Bundeswehr auf 260.000 aktive Soldaten bis 2035 gelingen wird. Zwar sei der Truppenumfang von Ende 2024 bis Ende 2025 um rund 3.000 Soldaten gestiegen, aber bei diesem Tempo werde es bis 2051 dauern, um das Ziel zu erreichen. Noch immer seien rund 20 Prozent der Dienstposten bei den Unteroffizieren nicht besetzt und die Abbrecherquote bei Aufnahme eines Wehrdienstes zwischen 20 bis 25 Prozent. Wer sich bei der Bundeswehr bewerbe, werde noch immer „zu oft verwaltet als geführt“. Die Bundeswehr müsse von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Sie brauche „mehr Kämpfer“ und keine „Genderprojekte und Vielfältigkeitsbeauftragten“. Union: Neuer Wehrdienst schafft attraktiven Einstieg Thomas Erndl (CDU/CSU) betonte, dass Deutschland „mit der größten militärischen Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs“ konfrontiert sei. Die Bundeswehr müsse deshalb „schnellstmöglich verteidigungsfähiger und abschreckungsfähiger“ werden. Die „Zielmarke 2029“ rücke immer näher, sie sei heute näher als die Zeitenwenderede des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz von 2022. Alles, was nicht in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden könne, habe „für 2029 keine Bedeutung mehr“. Der Bericht des Wehrbeauftragten zeige am Beispiel der Vollausstattung der Soldaten mit persönlicher Schutzausrüstung, dass es in der Truppe zu „spürbaren Verbesserungen“ gekommen sei. Es gehe aber nicht nur um mehr und moderneres Gerät für die Truppe. Mit dem neuen Wehrdienst sei ein „attraktiver Einstieg“ in die Bundeswehr geschaffen worden, aber für die Zeit- und Berufssoldaten brauche es neue Dienstzeit- und Laufbahnmodelle. Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen und die Rückkehr ins Zivilleben müsse erleichtert werden, forderte Erndl. Grüne: Anerkennung von Einsatzschädigungen Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass eine verteidigungsfähige Bundeswehr angesichts der Bedrohungslage „lebenswichtig“ sei. Die Soldaten der Bundeswehr seien bereit, „ihr Leben für unser Leben zu riskieren“. Es könne nicht sein, dass einsatzversehrte Soldaten teilweise jahrelang auf die Anerkennung ihrer Einsatzschädigung und die damit verbundenen finanziellen Entschädigungen warten müssten, kritisierte Wagener. Es gehe um Menschen, „die traumatisierende Erfahrungen gemacht haben, die stundenlang im Feuergefecht waren, die mit ansehen mussten, dass ihre Kameraden in die Luft gesprengt wurden“. Diese Soldaten bräuchten die Erfahrung, „dass sie nicht im Stich gelassen werden von dem Staat, dem sie treu dienen“, sagte Wagener. Linke: Einsatz in Litauen beenden Sören Pellmann (Die Linke) mahnte, dass die Bundeswehr es entgegen der Zusage wahrscheinlich nicht schaffen werden, genügend Freiwillige unter den Soldaten für die Litauen-Brigade finden werde. Das Verteidigungsministerium habe bereits angekündigt, notfalls Soldaten für diesen Einsatz zu verpflichten. Die Linksfraktion lehne dies ab, stellte Pellmann klar. Der Einsatz in Litauen solle besser gleich beendet werden und das Geld in Unterkünfte, Sanitäranlagen und Sportanlagen für die Soldaten in Deutschland zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung habe zwar „Geld für die Rüstungskonzerne, aber für die Ausstattung der Kasernen hierzulande offensichtlich nicht viel übrig“. SPD: Digitalisierung in der Verwaltung voranbringen Die Abgeordnete Sabine Dittmann (SPD) mahnte, dass die Einstellungsverfahren bei der Bundeswehr trotz Verbesserungen noch immer von mangelnder Transparenz und zu viel Bürokratie gekennzeichnet seien. So würden beispielsweise die Gesundheitsakten noch immer auf Papier erstellt. Dies führe zu unvollständigen Unterlagen und zu Verzögerungen. Es sei deshalb „überfällig“, dass die vom Ministerium für Ende 2027 angestrebte Anfangsbefähigung für eine digitale Gesundheitsakte „dann auch tatsächlich kommt“. Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten Nach Ansicht des Wehrbeauftragten des Bundestages, Hennig Otte, bleibt der personelle Aufwuchs neben der materiellen Ausstattung und der Infrastruktur die „zentrale Herausforderung“ der Bundeswehr, „um ihre militärischen Fähigkeiten weiter zu stärken“. Sollte der seit Anfang dieses Jahres geltende Neue Wehrdienst, der weiterhin auf Freiwilligkeit beruht, „nicht genügend Aufwuchs bringen“, sei die „Rückkehr zu einer Wehrpflicht der konsequente nächste Schritt“. Die im Gesetz über den Neuen Wehrdienst genannte konkrete Aufwuchsziel von 255.000 bis 270.000 Soldaten bis zum Jahr 2035 müsse vom Bundestag regelmäßig überprüft werden. Die demografische Entwicklung, die Konkurrenz um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, die nach wie vor zu hohen Abbruchquoten nach Beginn eines Wehrdienstes sowie strukturelle Defizite in der Bundeswehr seien „limitierende Faktoren“ beim Aufwuchs der Streitkräfte. „Ohne eine konsequente und nachhaltige Personalstrategie droht eine Diskrepanz zwischen politischen Ambitionen und militärischer Realität“, mahnt Otte in seinem Bericht. In den Blick genommen werden müssten „besonders langwierige Personalbearbeitungsverfahren, sich schleppende Sicherheitsüberprüfungen und unzureichende Kommunikation mit den Betroffenen“. Führungsstrukturen zugunsten der Truppe verschlanken Insgesamt sei die Bundeswehr angesichts der sicherheitspolitischen Lage, einer realen und unmittelbaren Bedrohung Deutschlands und eines Bündnisses „im Wandel“ mit „außergewöhnlichen Erwartungen in die Leistungsfähigkeit der Frauen und Männer in Uniform“ konfrontiert, betont Otte in seinem Bericht. Nachholbedarf beim Material sieht der Wehrbeauftragte vor allem bei der Beschaffung von Drohnen und bei Systemen zu deren Bekämpfung sowie bei der Digitalisierung von Führung und Kommunikation in der Truppe. Mit der Öffnung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben durch den Bundestag sei „die pauschale Berufung auf eine Unterfinanzierung der Bundeswehr“ keine Ausrede mehr. Es gelte, „Führungsstrukturen zugunsten der Truppe zu verschlanken, die Personalzahlen bleibend zu erhöhen, die nationalen wie europäischen Beschaffungsprozesse zu beschleunigen und besser zu koordinieren sowie die Truppe von militärfremder Bürokratie zu entlasten“, mahnt der Wehrbeauftragte. 2.819 Eingaben im Jahr 2025 Die Herausforderungen und Belastungen für die Truppe spiegele sich auch in der gestiegenen Zahl von Eingaben an sein Amt wider. Sie stieg von 2.467 im Jahr 2024 auf 2.819 im Jahr 2025. Umgerechnet auf die Gesamtzahl der Soldaten entspricht dies einem Anstieg von 13,6 auf 15,4 Eingaben je Tausend Soldaten. Dies stellt einen Höchststand seit 2016 dar. Nach Angaben Ottes hat sich Ende 2025 die Zahl der aktiven Soldaten mit 184.194 um rund 3.000 gegenüber dem Vorjahr erhöht. „Es war das einstellungsstärkste Jahr seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011.“ Sorgen bereiten ihm allerdings das Zahlenverhältnis zwischen Offizieren und Mannschaftssoldaten. Aktuell komme im Verhältnis gerechnet auf einen Mannschaftssoldaten fast ein Offizier. „Ob mit einer solchen Kopflastigkeit die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung der Truppe wirklich nachhaltig bewältigt werden können, ist fraglich.“ Zahl der Bewerber hat sich erhöht Positiv bewertet Otte, dass sich die Zahl der Bewerber von 51.200 im Jahr 2024 auf 55.958 erhöht habe. Allerdings seien 5.045 Bewerbungen zurückgezogen worden und die Bundeswehr habe 11.590 Bewerbungen wegen mangelnder Mitwirkung der Bewerber im Bewerbungsverfahren, gesundheitlichen Ursachen sowie fehlenden geistigen oder charakterlichen Eignung abgelehnt. Auffällig sei die weiterhin ansteigende Zahl von Bewerbern, die die Bundeswehr als gesundheitlich ungeeignet eingestuft hat. Bei den rund 25.230 abgeschlossenen wehrmedizinischen Begutachtungen für eine Einstellung als Zeitsoldat seien rund 2.090 Bewerber „als nicht dienstfähig eingestuft“ worden. Das entspreche einem Anteil von ungefähr 8,3 Prozent gegenüber einem Anteil von 6,3 Prozent im Jahr 2024 und 5,5 Prozent im Jahr 2023. Bei seinen Truppenbesuchen sei ihm von Ausbildern immer wieder geschildert worden, dass sich vermehrt Soldaten in der Basisausbildung befänden, „die gesundheitlich gar nicht für den Dienst in der Truppe geeignet seien“. Unverändert hoch blieb im vergangenen Jahr mit 19,8 Prozent die Zahl derjenigen Soldaten, die ihren Wehrdienst in den ersten sechs Monaten vorzeitig beendeten. Nachholbedarf bei der Rekrutierung von Frauen Auch bei der Rekrutierung von Frauen sieht Otte Nachholbedarf. Der Anteil von Soldatinnen sei im vergangenen Jahr nur minimal von 13,62 auf 13,71 Prozent gestiegen. Dauerhaft würden die Bemühungen um mehr Frauen in den Kampfverbänden allerdings nur Erfolg haben, „wenn die Bundeswehr jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entschieden entgegentritt“, schreibt Otte. Auch um den angestrebten Aufwuchs auf 200.000 Reservisten zu erreichen, muss die Bundeswehr nach der Meinung Ottes vermehrt Anreize schaffen, sich auch nach dem aktiven Dienst in der Truppe zu engagieren. Vor allem müssten bürokratische Hürden, die bereits die Bewerbung für eine Reservistendienstleistung erschweren, „sofort beseitigt werden“, fordert Otte. Zudem sei es an der Zeit, dass der Gesetzgeber „die nicht mehr zeitgemäße starre Altersgrenze von 65 Lebensjahren“ für Reservisten flexibilisiert. So gelte in Schweden etwa die Vollendung des 70. Lebensjahres als Grenze. Aktuelle materielle Ausstattung der Bundeswehr. Auffällig wenige konkrete Angaben macht Otte in seinem Jahresbericht zur aktuellen materiellen Ausstattung der Bundeswehr. Ganz allgemein seien „Innovation, Materialverfügbarkeit, Souveränität in der Beschaffung, ausreichend Munition, funktionierende Logistik und persönliche Ausrüstung genauso entscheidend wie Großgerät“. Die Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen hätten „insbesondere die Bedeutung von Drohnen im Krieg herausgestellt“. Bewaffnete Drohnen wie auch KI-gestützte und autonom geführte Systeme seien notwendig, „um in modernen Konflikten handlungsfähig zu bleiben und die eigenen Kräfte wirksam zu schützen“, heißt es im Bericht. Gleiches gelte für die Beschaffung von Systemen zur Drohnenabwehr. Otte will Jahresbericht „nicht als Mängelbericht“ verstehen Als „besorgniserregend“ bezeichnet Otte die Schwierigkeiten und Verzögerungen beim Vorhaben „Digitalisierung Landbasierte Operationen“. Dies behindere „die dringend notwendige Modernisierung der Führungs- und Kommunikationsmittel der Bundeswehr sowie ihre Interoperabilität mit NATO-Partnern“. Um keine Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zuzulassen und somit die Sicherheit der Soldaten „nicht zu gefährden“ werde er aber keine Details dazu veröffentlichen. Überhaupt stehe der Wehrbeauftragte in diesen Zeiten „mehr denn je in der Pflicht, seinen Beitrag als Teil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands zu leisten“. Sein Jahresbericht sei deswegen auch „nicht als Mängelbericht“ zu verstehen. „Er benennt Herausforderungen, Probleme und Handlungsfelder und verbindet sie mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen“, betont Otte. (aw/hau/26.03.2026)
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Suchtrisiko Social Media: Meta und Google sollen 3 Millionen Dollar an Nutzerin zahlen
Eine junge Frau aus den USA warf den Betreibern von Online-Plattformen in einer Klage vor, deren Dienste Facebook und YouTube machten süchtig. Geschworene in Los Angeles sprachen ihr nun einen Millionenbetrag zu.
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Korruptionsvorwürfe: Ehemaliger Richter rechnet nicht mit Begnadigung Netanjahus
Trump drängt, doch Israels Präsident zögert: Ministerpräsident Netanjahu muss sich in einem Korruptionsprozess verantworten, den er am liebsten mit einer Begnadigung beenden würde. Ein Ex-Richter warnt vor dem "Ende der Demokratie".
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Kategorien: Juristische Nachrichten
Wochenzeitung „Das Parlament“ - Rechtspolitikerin Gumnior (Grüne) beklagt massive Schutzlücken bei digitaler sexualisierter Gewalt
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 28. März 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Die Rechtspolitikerin Lena Gumnior fordert einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. „Frauen dürfen die Schuld nicht länger bei sich suchen“, sagt sie in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Frauen müssten ermutigt werden, Anzeige zu erstatten. „Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend sichergestellt. Wir brauchen also deutlich mehr Sensibilisierung und Fortbildung bei Polizei und Justiz, damit sich Frauen dort gut aufgehoben fühlen.“ Solange das Erstellen von pornografischen Deepfakes nicht strafbar sei, müssten Täter nichts befürchten. „Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies“, so Gumnior. Im aktuellen Fall der Schauspielerin Collien Fernandes gehe es nicht einfach nur um die Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“, wie es im Kunsturhebergesetz geregelt sei. Vielmehr sei Fernandes in Deepfakes objektifiziert und sexualbezogen dargestellt worden und habe sich bisher nicht dagegen wehren können. „Das heißt: Die Normen, die wir über das Kunsturhebergesetz haben, schützen nicht das, worum es eigentlich im Kern geht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“, betont Gumnior. Eine Klarnamenpflicht im Netz und eine Speicherung von IP-Adressen lehnt die grüne Bundestagsabgeordnete zugleich eindeutig ab. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Gumnior, 2024 wurden in Deutschland 308 Frauen und Mädchen getötet, davon 191 durch Partner, Ex-Partner und Familienmitglieder. Gewalt gegen Frauen, auch digitale, nimmt zu. Das hat das Bundeskriminalamt (BKA) erst im Herbst festgestellt. Hat der Staat zu lange weggeschaut? Lena Gumnior: Auf jeden Fall! Es sind ja nicht nur die Hellfelddaten, die wir vom BKA kennen. Auch die letzte Dunkelfeldstudie zeigte, dass nur ein Bruchteil der Gewalt überhaupt angezeigt wird. Wenn fast jede Frau in ihrem Leben einmal Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt wird, bedeutet das, wir alle könnten auch potenziell Täter in unserem Umfeld kennen. Mit dieser unbequemen Frage wollen sich viele nicht auseinandersetzen. Das Parlament: Was müsste Ihrer Meinung nach passieren, um das zu ändern? Gumnior: Wir müssen Frauen ermutigen, Anzeige zu erstatten. Aber das geht nur, wenn wir sicherstellen können, dass sie auch ernst genommen werden, wenn sie Hilfe suchen. Das ist bis heute noch nicht flächendeckend sichergestellt. Wir brauchen also deutlich mehr Sensibilisierung und Fortbildung bei Polizei und Justiz, damit sich Frauen dort gut aufgehoben fühlen. Wir brauchen aber auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einer klaren Nulltoleranz-Politik für geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen dürfen die Schuld nicht länger bei sich suchen. Das Parlament: Wir diskutieren seit einer Woche über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die seit Jahren gegen Fake-Accounts von ihr und darauf zu sehende pornografische Deepfakes kämpft. Fernandes nannte Deutschland ein „Täterparadies“. Teilen Sie diese Einschätzung? Gumnior: Im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt haben wir so massive Schutzlücken, dass die Beschreibung von Frau Fernandes zutrifft. Solange das Erstellen von pornografischen Deepfakes nicht strafbar ist, müssen Täter nichts befürchten. Solange gibt es für die Betroffenen aber auch keinen Ort, der anerkennt, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. In dieser Hinsicht ist Deutschland, auch im europäischen Vergleich, klar ein Täterparadies. Das Parlament: Es geht in diesem konkreten Fall nicht nur um Bildmanipulation, sondern auch um Identitätsmissbrauch und um Darstellungen, die eventuell das Sexualstrafrecht berühren. Kann man das überhaupt an einer Stelle des Strafgesetzbuches bündeln? Gumnior: Man kann problemlos Fälle von bildbasierter sexualisierter Gewalt bündeln. Das können zum Beispiel ungefragte Nacktaufnahmen sein, das können auch manipulierte Aufnahmen sein, die am Ende zum Beispiel Fotos sind, bei denen das Gesicht von jemandem auf einen anderen Körper gesetzt und dieser dann sexualbezogen dargestellt wird. Man kann auch pornografische Deepfakes, die gegen den Willen einer Person erstellt werden, in einem Paragrafen regeln. Wir haben ja bereits eine Norm, die so ein bisschen bildbasierte sexualisierte Gewalt erfasst. Da fällt das sogenannte Upskirting darunter. Aber das umreißt gar nicht das komplette Phänomen. Denn diese Bildmanipulationen und ungewollten Aufnahmen gehen viel weiter. Da hat tatsächlich bisher eine angemessene staatliche Reaktion gefehlt. Das Parlament: Es gibt jenseits des Strafgesetzbuches auch das „Recht am eigenen Bild“ im Kunsturhebergesetz. Wieso kommen Betroffene trotzdem so selten zu ihrem Recht? Gumnior: Collien Fernandes hat von einer „virtuellen Vergewaltigung“ gesprochen. Besonders schlimm war für sie nicht der Umstand, dass jemand Bilder von ihr entgegen des Urheberrechts verwendet hat. Sondern, dass sie objektifiziert, dass sie sexualbezogen dargestellt wurde und sich dagegen nicht wehren konnte. Das heißt: Die Normen, die wir über das Kunsturhebergesetz haben, schützen nicht das, worum es eigentlich im Kern geht, nämlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das spiegelt sich dann auch im Strafrahmen wider, der deutlich geringer ist. Oft werden Ermittlungen eingestellt, weil es sich nicht darstellen lässt, oder am Ende erfolgt eine Verurteilung nach dem Kunsturhebergesetz. Das kann ich niemandem wirklich erklären, wenn doch das Übel der Tat eigentlich an ganz anderer Stelle liegt. Das Parlament: Bundesjustizministerin Hubig hat nun angekündigt, Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktionieren zu wollen. Sind Sie als Grüne damit zufrieden? Gumnior: Solange dem Bundestag kein Gesetzentwurf vorliegt, kann ich die Pläne nicht wirklich beurteilen. Aber wir sind offen für eine Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen, um diese Strafbarkeitslücke schnell zu schließen. Deshalb haben wir auch einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, um schnell gemeinsam vorangehen zu können. Das Parlament: Es soll für Betroffene leichter werden, sich vor Gericht wehren und schneller zu ihrem Recht kommen zu können. Was wäre dafür aus Ihrer Sicht nötig? Gumnior: Es ist wichtig, dass wir die Betroffenen vor allem nicht allein lassen. Man könnte ihnen zum Beispiel eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite stellen. Ein wichtiger Baustein wäre, dass wir es ihnen erleichtern, Ansprüche gegenüber Plattformen erheben zu können, wie Löschungsansprüche oder Unterlassungsansprüche. Wir sollten Plattformbetreiber viel mehr in die Pflicht nehmen, als wir es bisher getan haben. Das Parlament: Bundeskanzler Merz hat kürzlich über eine Klarnamenpflicht im Internet gesprochen, um Hass und Hetze wirksamer begegnen zu können. Warum sind die Grünen da so skeptisch? Gumnior: Ich finde es spannend, dass diese Frage auch in dem aktuellen Fall gestellt wird. Denn wenn wir wissen aus vielen Studien, dass die meisten Täter bei bildbasierter sexualisierter Gewalt eben keine unbekannten Fremden sind, sondern Menschen im sozialen Nahbereich, Partner, Ex-Partner, Nachbarn, Arbeitskollegen. Der Ermittlungsansatz ist also eigentlich ein ganz anderer, als eine umfassende Klarnamenpflicht zu fordern. Denn die würde dafür sorgen, dass auch Menschen sich nicht mehr anonym im Internet bewegen können, für die es ein wichtiger Rückzugsort ist, um sich dort Hilfe zu suchen. Merz schießt da absolut übers Ziel hinaus. Mein Wunsch wäre, immer den einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Wir müssen erstmal die Strafbarkeit schaffen und uns anschauen, wie die Ermittlungen laufen und erst danach justieren, wenn wir tatsächlich Leerstellen erkennen. Das Parlament: Ministerin Hubig hat auch die zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen ins Gespräch gebracht, um die Strafverfolgung möglicherweise zu erleichtern. Was sagen Sie dazu? Gumnior: Grundsätzlich lehnen wir diese anlasslose Massenüberwachung im Internet ab. Wir müssen die strafrechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass diese Taten strafbar sind und dann auf dieser Grundlage schauen, welche Ermittlungsbefugnisse es braucht. Einfach eine Forderung mit einem Tatkomplex zu verknüpfen, halte ich für sehr gefährlich. Zumal die Vorratsdatenspeicherung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen im Detail hoch umstritten ist. Das zu verbinden, würde den Gesetzgebungsprozess wahrscheinlich verzögern und dem schnellen Handeln im Weg stehen, das Ministerin Hubig angekündigt hat. Zur Person: Die Juristin Lena Gumnior ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Fragen stellte Claudia Heine.
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Umweltminister Schneider stellt Klimaschutzprogramm 2026 vor
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat am Mittwochabend vor dem Nachhaltigkeitsbeirat das im Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 vorgestellt.
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Antrag auf Reform der Genfer Flüchtlingskonvention abgelehnt
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die AfD ist mit ihrer Forderung nach einer Schwächung des Flüchtlingsschutzes am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss gescheitert.
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Bas berichtet über digitalpolitische Vorhaben im BMAS
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Der Digitalausschuss hat am Mittwoch mit Arbeitsministerin Bärbel Bas über Fortschritte bei den digitalpolitischen Vorhaben ihres Hauses und Vorhaben zur Digitalisierung des Sozialstaats debattiert.
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AfD fordert Ende der Zahlungen an UN-Weltbevölkerungsfonds
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Vorbild der US-Regierung alle Zahlungen an den UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) einzustellen.
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Anträge zu Gewalt an Schulen und "religiösem Zwang" debattiert
Die AfD-Fraktion will „Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern“ (21/4940). Ein so betitelter Antrag ist am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten worden. Auf der Tagesordnung stand zudem ein AfD-Antrag mit dem Titel "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischen Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen" (21/4941) ein. Beide Vorlagen überwiesen die Abgeordneten nach der Debatte an die Ausschüsse. Der erste Antrag soll im Innenausschuss, der zweite im Bildungsausschuss federführend beraten werden. AfD: Dimensionen sprengen jedes Maß Dr. Götz Frömming (AfD) sprach zu Beginn der Debatte von 743 Messerangriffen, die es im Jahr 2024 an Schulen gegeben habe. Weitere 284 Straftaten mit Messern habe es bei schulischen Veranstaltungen gegeben. Auch Lehrkräfte würden an den Schulen „beschimpft, beleidigt und angegriffen“. Frömming verwies auf die Messerattacke eines 17-jährigen Kosovaren auf seine Lehrerin am 5. September 2025 in Essen. Das links-grüne urbane Milieu aber, „dessen Vertreter den Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration beharrlich leugnen“, schicke seine Kinder sehr gerne auf Privatschulen. Auch in der Vergangenheit habe es Prügeleien an Schulen gegeben – ebenso wie Mobbing, obwohl man den Begriff damals noch gar nicht gekannt habe, sagte Frömming. Inzwischen aber sprengten die Dimensionen jedes Maß, was mit der Migration zu tun habe. Schließlich wisse jeder Lehrer, aus welchen Ländern die Problemschüler überwiegend kämen. „Es ist nicht Österreich oder Dänemark und auch nicht Japan oder Korea“, sagte Frömming. Die Gewalt an den Schulen beschränke sich aber nicht auf körperliche Übergriffe. Religiöse Diskriminierungen an den Schulen, „insbesondere im Zusammenhang mit dem Islam“, seien ein wachsendes Problem. Union: Bund fördert bundesweit Schulen Gewalt an Schulen sei kein Randphänomen, „dass wir kleinreden sollten“, sagte Ansgar Heveling (CDU/CSU). Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schüler das Gefühl nehme, in Sicherheit lernen zu können, sei einer zu viel, betonte er. Die Art und Weise, wie die AfD das Thema angehe, verdiene aber keine Zustimmung. „Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung. Er ist der Versuch, mit berechtigten Sorgen von Eltern und Lehrern politisches Kleingeld zu machen“, sagte Heveling. Zugleich wies er daraufhin, dass Schule Ländersache sei. Das sei kein bürokratisches Detail, sondern gelebter Föderalismus. Gleichzeitig handle aber auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten. So würden mit den Start-Chancen-Programm bundesweit über 4.000 Schulen, „die in sozial herausfordernden Lagen arbeiten“ gefördert. „Wir wissen: Wo Bildungsgerechtigkeit fehlt, entstehen Spannungen.“ Wer also soziale Ungleichheiten bekämpft, betreibe auch wirksame Gewaltprävention, sagte der Unionsabgeordnete. Grüne: Gewalt an Schulen ist „multifaktoriell“ Die von der AfD in ihrem Antrag geforderten sozialwissenschaftlichen Studien zur Gewaltforschung an Schulen gebe es schon längst, sagte Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen). In der aktuellen Forschung werde die Gewalt an Schulen als „multifaktoriell“ beschrieben. Sie entstehe nicht durch eine einzige Ursache, sondern durch das Zusammenspiel individueller Faktoren, familiärer Belastungen, schulischem Klima und digitalen Kontexten. „Wenn Kinder und Jugendliche antisemitische, islamfeindliche, frauenfeindliche, behinderten oder queer-feindliche Einstellungen in den Schulalltag tragen, reden wir nicht nur über Disziplinprobleme, sondern über Demokratiegefährdung“, sagte Kaddor. Hier brauche es politische Bildung und Schulsozialarbeit. Die AfD jedoch, so die Grünenabgeordnete weiter, stelle einmal mehr den Aspekt Migrationshintergrund heraus. „Ohne Kulturalisierung läuft bei Ihnen scheinbar gar nichts mehr“, sagte sie. Die AfD müsse offenbar immer wieder niedere Instinkte evozieren und Probleme bei vermeintlich Fremden abladen. SPD: Nicht skandalisieren, sondern kühlen Kopf bewahren Martin Rabanus (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, das Problem der Gewalt an den Schulen sehr ernst zu nehmen. Ohne Zweifel gebe es hier einen Handlungsbedarf auf den unterschiedlichen Ebenen. Die AfD instrumentalisiere dieses wichtige und ernsthafte Thema aber, um ihre Erzählungen zu untermauern. Es gehe ihr nicht um den Kinder- und Jugendschutz. „Sonst würden sie sich mehr mit Lösungen, statt mit der Herkunft von Kindern auseinandersetzen“, sagte Rabanus. Der SPD-Abgeordnete forderte, bei dem Thema einen kühlen Kopf zu bewahren, statt zu skandalisieren. „Wir wollen verstehen, was passiert, und wirksame Maßnahmen, statt nur Überschriften oder TikToks zu generieren.“ Nicht um sich wegzuducken, sondern weil es verfassungsrechtliche Realität in Deutschland sei, sei darauf hinzuweisen, wo die Zuständigkeiten lägen. Auch die Koalition handle, sagte Rabanus. Neben dem Start-Chancen-Programm gebe es viele andere Punkte, die dazu im Koalitionsvertrag stünden. Linke: Ursachen verstehen, in Ressourcen investieren Auch Nicole Gohlke (Die Linke) warf der AfD vor, das Thema zu instrumentalisieren. Migration werde zum Sündenbock deklariert, Präventionsarbeit in Frage gestellt, Repression als Allheilmittel verkauft. „Damit macht die AfD Politik auf Kosten von Kindern und Jugendlichen, auf Kosten von Eltern und Lehrkräften“, sagte die Linken-Abgeordnete. Das sei ein „extrem schäbiges Manöver“, befand sie. Um Gewalt an Schulen zu bekämpfen, braucht es aus ihrer Sicht zwei Dinge: Zum einen müssten die Ursachen verstanden werden. Zum anderen müsse in Ressourcen investiert werden. Dort, wo Familien in Armut lebten, wo Eltern drei Jobs hätten, um die Miete zu zahlen, wo Jugendzentren dichtmachten, und wo Schulpsychologen fehlten, stiegen auch Konflikte und Gewalt, sagte Gohlke. Erster Antrag der AfD In ihrem ersten Antrag kritisiert die AfD, dass die Regierung über kein klares Lagebild verfüge, keine Ursachenforschung betreibe und auf Präventions- und Nachsorgeprogramme verweise, die angesichts der steigenden Zahlen an Gewaltvorfällen an Schulen nicht ausreichend seien. Die AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Programm aufzulegen, das sich an das Programm Polizeiliche Kriminalprävention anlehnt, mit dessen Hilfe ein umfassendes Lagebild der Vorfälle an Schulen auch unterhalb der Schwelle der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten erstellt werden kann. Außerdem sollen sozialwissenschaftliche Studien gefördert werden, die sich mit der Ursachenforschung verschiedener Formen von Gewalt an Schulen befassen und erforschen, welche Gewaltformen mit welchen Faktoren unter welchen Konstellationen vermehrt auftreten. Darin solle auch ein möglicher Zusammenhang von Migration und Gewalt untersucht werden, schreibt die Fraktion. In einem letzten Punkt fordert sie, auf Basis dieser Studien Handlungskonzepte gegen Gewalt an Schulen zu erarbeiten. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag schreiben die Abgeordneten, religiöse oder weltanschauliche Erziehung finde ihre verfassungsrechtliche Grenze dort, wo Kinder und Jugendliche durch sozialen, religiösen oder gruppendynamischen Druck in ihrer individuellen Freiheit, ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit oder ihrer gleichberechtigten Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen – eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben. Ferner müssten durch die Kultusminister Handlungsstandards formuliert werden, die sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig geschützt werden, Lehrkräfte und pädagogisches Personal rechtssicher intervenieren können und staatliche Einrichtungen nicht in „informelle Macht- oder Druckstrukturen“ eingebunden werden. (che/hau/26.03.2026)
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