Aktuelle Nachrichten

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

Datum: 03.12.2024

Uhrzeit: 10:30

Aktenzeichen: 9 S 835/24

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

Datum: 03.12.2024

Uhrzeit: 10:30

Aktenzeichen: 9 S 835/24

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

Datum: 03.12.2024

Uhrzeit: 10:30

Aktenzeichen: 9 S 835/24

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

Datum: 03.12.2024

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Aktenzeichen: 9 S 835/24

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

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Datum: 03.12.2024

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Aktenzeichen: 9 S 835/24

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

Datum: 03.12.2024

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Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal I.

Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

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Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

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Datum: 03.12.2024

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Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

S. gegen Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wegen Nichtbestehen der Bachelorprüfung im Studiengang "Gehobener Dienst der Steuerverwaltung"

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Streitgegenstand: Der Kläger begehrt die Fortsetzung der hochschulbezogenen Bachelorprüfung im Studiengang “Gehobener Dienst der Steuerverwaltung” an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Beklagte) und die Gewährung weiterer Prüfungsversuche bzw. die Neubewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Streit steht vor allem die Frage der Ausgestaltung der Modulprüfungen des Bachelorstudiengangs, die identisch sind mit der Laufbahnprüfung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung.

02.12.2024 - Finanzgericht Düsseldorf: Spannende Einblicke in Insolvenzen und Steuern

Die diesjährige Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Finanzgerichts Düsseldorf und der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. fand am 27. November 2024 im Haus der Universität der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt. Im Mittelpunkt stand das brandaktuelle Thema von Insolvenzen und der damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen. Die Veranstaltung, die wie immer einen breiten fachlichen Diskurs ermöglichte, lockte zahlreiche interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung an.

Dr. Klaus J. Wagner, Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die Gäste. Er wies auf die Bedeutung des diesjährigen Themas hin, insbesondere angesichts eines Anstiegs der Insolvenzen im Jahr 2024 um rund 25 % im Vergleich zum Vorjahr.

Den Auftakt der Vorträge machte Dr. Alexander Witfeld von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, der sich intensiv mit den steuerlichen Aspekten von Kapitalgesellschaften im Insolvenzfall auseinandersetzte. Er stellte die stark kasuistische Natur des Insolvenzsteuerrechts heraus und erläuterte die wichtige Unterscheidung zwischen abwicklungs- und sanierungsorientierten Insolvenzverfahren. Besonders hob er die Bedeutung von § 3a EStG hervor, der eine zentrale Rolle für Sanierungserträge spielt.

Anschließend referierte Prof. Dr. Christoph Uhländer von der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen zu insolvenzrechtlichen Herausforderungen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Er beleuchtete neben anderen schwierigen Einzelfragen insbesondere die Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten sowie die Problematik der Aufdeckung stiller Reserven nach Insolvenzeröffnung.

Prof. Dr. Matthias Loose, Mitglied des II. Senats des Bundesfinanzhofs, beschloss den Vortragsteil mit einem spannenden Beitrag über Aufrechnung und Anfechtung in der Insolvenz. Er präsentierte drei richtungsweisende BFH-Entscheidungen und erläuterte u. a. das Zusammenspiel von Aufrechnung und Anfechtung in der Insolvenz sowie die Folgen der Rückgewähr einer angefochtenen Leistung nach § 144 Abs. 1 InsO.

Die anschließende Diskussion unter Leitung von Dr. Ulrike Hoffsümmer regte zu zahlreichen Debatten an. Besonders intensiv wurde die Frage diskutiert, ob in den kommenden zehn Jahren ein eigenständiges Insolvenzsteuergesetz zu erwarten sei. Trotz überwiegender Skepsis wurde auf den Bedarf an klareren verfahrensrechtlichen Regelungen hingewiesen, die entweder durch ein Gesetz oder Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden könnten. Auch das StaRUG und seine Relevanz fanden in der Diskussion Beachtung.

Die gelungene Veranstaltung klang bei lebhaftem Austausch und einem kleinen Empfang aus.

Die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. ist eine Vereinigung von Steuerjuristen, die sich für die Weiterentwicklung des Steuerrechts in Forschung, Ausbildung und Praxis engagiert. Sie veranstaltet in Kooperation mit dem Finanzgericht Düsseldorf jährlich in Düsseldorf eine Regionalveranstaltung, bei der renommierte Referenten aus der Wissenschaft, der Rechtsprechung und der Beraterpraxis zu aktuellen Fragen des Steuerrechts vortragen.

Kategorien: Pressemitteilungen

02.12.2024 - Verwaltungsgericht Minden: Kathrin Junkerkalefeld ist neue Präsidentin des Verwaltungsgerichts Minden

Am Freitag, dem 29. November 2024, überreichte der Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach, Kathrin Junkerkalefeld die Ernennungsurkunde zur neuen Präsidentin des Verwaltungsgerichts Minden. Sie hat am 1. Dezember 2024 die Nachfolge des in den Ruhestand getretenen Klaus Peter Frenzen angetreten, der mehr als 17 Jahre das Verwaltungsgericht geleitet hat.

Kathrin Junkerkalefeld wurde 1974 in Oelde geboren, wo sie auch heute mit ihrer Familie lebt. Sie begann ihre richterliche Laufbahn im Jahr 2001 beim Verwaltungsgericht Minden. Von 2004 bis 2005 war sie an die Kreisverwaltung des Kreises Herford abgeordnet. Im Jahr 2015 wurde Kathrin Junkerkalefeld zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt, im Jahr 2021 zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht. Sie leitete seitdem den 14. Senat, der unter anderem Verfahren aus dem Wohnrecht, Prüfungsrecht, kommunalen Steuerrecht und Asylrecht bearbeitet. Im Verwaltungsgericht Minden übernimmt sie den Vorsitz in der 2. Kammer, die im Wesentlichen für Verfahren aus dem Kommunalrecht, Fahrerlaubnisrecht und Asylrecht zuständig ist.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Junkerkalefeld in verschiedenen Funktionen in der Gerichtsverwaltung tätig. Sie leitete das Dezernat Informationssicherheit und Datenschutz beim Oberlandesgericht Köln, dem zentralen IT-Dienstleister der Justiz, war von 2015 bis 2018 die Organisationsdezernentin und stand von 2019 bis 2021 der Stabstelle zur Einführung der elektronischen Akte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Zuletzt war sie Personaldezernentin des Oberverwaltungsgerichts und seit September 2024 weitere Vertreterin der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen.

Kathrin Junkerkalefeld ist zudem ausgebildete Güterichterin und Organisationsberaterin in der Justiz.

 

Kategorien: Pressemitteilungen