Aktuelle Nachrichten

08.11.2024 - Feierliche Schlüsselübergabe des ersten Bauabschnitts in der JVA Willich I

Am Freitag, 8. November 2024, hat Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung von Vertretern des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) den symbolischen Schlüssel des fertiggestellten ersten Bauabschnitts der Justizvollzugsanstalt Willich I entgegengenommen.

Justizminister Dr. Limbach: „Hier in Willich sind optimale räumliche Bedingungen zur Umsetzung eines modernen Behandlungsvollzugs geschaffen worden. So kann das Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen bestmöglich verwirklicht werden. Der zweite Bauabschnitt steht vor der Tür und ich hoffe, dass durch das engagierte Zusammenwirken aller Beteiligten die Fortsetzung der Neubaumaßnahme bis zu ihrem Abschluss ebenso erfolgreich gelingt.“

Mit der Schlüsselübergabe des ersten Bauabschnitts ist ein Meilenstein der Erneuerung der Justizvollzugsanstalt Willich I erreicht. Auf dem Gelände in Anrath werden in zwei Bauabschnitten die neuen Hafthäuser 1 und 2, ein Werkstatt- und ein Mehrzweckgebäude mit einer Nutzfläche von rund 27.000 Quadratmetern realisiert. Im ersten Bauabschnitt sind das 163 Meter lange Hafthaus 1 mit 400 Haftplätzen, das Werkstatt- und das Mehrzweckgebäude entstanden. Im zweiten Bauabschnitt wird das alte Hafthaus zurückgebaut und an derselben Stelle das neue Hafthaus 2 mit 368 Haftplätzen sowie ein Sportplatz errichtet werden.

„Die Modernisierung des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen ist für uns eine wichtige Kernaufgabe, bei der wir immer auch die landesweiten Haftplatzkapazitäten im Blick haben müssen“, erläutert BLB NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems. „Der Neubau der JVA Willich macht mit den hier entstehenden Haftplätzen auch den Weg frei für weitere wichtige Erneuerungen anderer Justizvollzugsanstalten. Der Abschluss des ersten Bauabschnitts in Willich ist deshalb nicht nur für uns, sondern auch für den Justizvollzug in ganz Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Meilenstein.“

Die Neubaumaßnahme ist Teil des von der Landesregierung beschlossenen Justizvollzugsmodernisierungsprogramms. Dieses Programm dient der Erstellung kompletter Neubauten von Justizvollzugsanstalten an vier Standorten, neben Willich auch in Iserlohn, Köln und Münster. In Willich sind die ersten Neubauten des Programms nun fertiggestellt worden. Mit einer Photovoltaikanlage (99,9 Kilowatt-Peak) leistet die Anstalt auch einen Beitrag zur klimaneutralen Landesverwaltung.

Über die JVA Willich I
Die im Jahr 1903 in Betrieb genommene JVA Willich I dient als Anstalt des geschlossenen Vollzugs für männliche, erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene. Die Anstalt ist zugleich auch eines von insgesamt sechs „Familien-Schwerpunktzentren“ des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs, in denen vielfältige Maßnahmen einer familiensensiblen Vollzugsgestaltung erprobt und durchgeführt werden. Der Hauptanstalt angegliedert ist die Zweiganstalt in Mönchengladbach. Die JVA Willich I ist mit der organisatorisch selbständigen Justizvollzugsanstalt Willich II (Frauenvollzug) von einer gemeinsamen Mauer umfasst und über ein gemeinsames Pfortengebäude zugänglich.

Kategorien: Pressemitteilungen

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

A.S GmbH gegen Gemeinde Bad Schönborn wegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1642/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Grundstücks, auf welchem früher eine geriatrische Pflegeklinik betrieben wurde. Nach dem vom Gemeinderat der Antragsgegnerin am 25.10.2022 getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll dort ein Seniorenwohnpark entstehen. Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die von der Antragsgegnerin zur Sicherung dieser Planungsabsicht erlassene Veränderungssperre

B. S. S.à r.l. gegen Gemeinde Bad Schönbornwegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1697/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer einem Gebäude für eine Seniorenwohnanlage bebaut ist. Mit Beschluss vom 22.10.2022 hat die Antragsgegnerin die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der dort einen Seniorenwohnpark vorsieht. Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die zugleich erlassene Veränderungssperre der Antragsgegnerin, mit welcher die im Bebauungsplan vorgesehene Planung gesichert werden soll.

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

A.S GmbH gegen Gemeinde Bad Schönborn wegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1642/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Grundstücks, auf welchem früher eine geriatrische Pflegeklinik betrieben wurde. Nach dem vom Gemeinderat der Antragsgegnerin am 25.10.2022 getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll dort ein Seniorenwohnpark entstehen. Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die von der Antragsgegnerin zur Sicherung dieser Planungsabsicht erlassene Veränderungssperre

B. S. S.à r.l. gegen Gemeinde Bad Schönbornwegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1697/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer einem Gebäude für eine Seniorenwohnanlage bebaut ist. Mit Beschluss vom 22.10.2022 hat die Antragsgegnerin die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der dort einen Seniorenwohnpark vorsieht. Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die zugleich erlassene Veränderungssperre der Antragsgegnerin, mit welcher die im Bebauungsplan vorgesehene Planung gesichert werden soll.

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

A.S GmbH gegen Gemeinde Bad Schönborn wegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1642/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Grundstücks, auf welchem früher eine geriatrische Pflegeklinik betrieben wurde. Nach dem vom Gemeinderat der Antragsgegnerin am 25.10.2022 getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll dort ein Seniorenwohnpark entstehen. Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die von der Antragsgegnerin zur Sicherung dieser Planungsabsicht erlassene Veränderungssperre

B. S. S.à r.l. gegen Gemeinde Bad Schönbornwegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1697/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer einem Gebäude für eine Seniorenwohnanlage bebaut ist. Mit Beschluss vom 22.10.2022 hat die Antragsgegnerin die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der dort einen Seniorenwohnpark vorsieht. Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die zugleich erlassene Veränderungssperre der Antragsgegnerin, mit welcher die im Bebauungsplan vorgesehene Planung gesichert werden soll.

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

A.S GmbH gegen Gemeinde Bad Schönborn wegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1642/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Grundstücks, auf welchem früher eine geriatrische Pflegeklinik betrieben wurde. Nach dem vom Gemeinderat der Antragsgegnerin am 25.10.2022 getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll dort ein Seniorenwohnpark entstehen. Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die von der Antragsgegnerin zur Sicherung dieser Planungsabsicht erlassene Veränderungssperre

B. S. S.à r.l. gegen Gemeinde Bad Schönbornwegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1697/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer einem Gebäude für eine Seniorenwohnanlage bebaut ist. Mit Beschluss vom 22.10.2022 hat die Antragsgegnerin die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der dort einen Seniorenwohnpark vorsieht. Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die zugleich erlassene Veränderungssperre der Antragsgegnerin, mit welcher die im Bebauungsplan vorgesehene Planung gesichert werden soll.

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

A.S GmbH gegen Gemeinde Bad Schönborn wegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

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Uhrzeit: 11:00

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Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Grundstücks, auf welchem früher eine geriatrische Pflegeklinik betrieben wurde. Nach dem vom Gemeinderat der Antragsgegnerin am 25.10.2022 getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll dort ein Seniorenwohnpark entstehen. Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die von der Antragsgegnerin zur Sicherung dieser Planungsabsicht erlassene Veränderungssperre

B. S. S.à r.l. gegen Gemeinde Bad Schönbornwegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1697/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer einem Gebäude für eine Seniorenwohnanlage bebaut ist. Mit Beschluss vom 22.10.2022 hat die Antragsgegnerin die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der dort einen Seniorenwohnpark vorsieht. Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die zugleich erlassene Veränderungssperre der Antragsgegnerin, mit welcher die im Bebauungsplan vorgesehene Planung gesichert werden soll.

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

A.S GmbH gegen Gemeinde Bad Schönborn wegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1642/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Mieterin eines Grundstücks, auf welchem früher eine geriatrische Pflegeklinik betrieben wurde. Nach dem vom Gemeinderat der Antragsgegnerin am 25.10.2022 getroffenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll dort ein Seniorenwohnpark entstehen. Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die von der Antragsgegnerin zur Sicherung dieser Planungsabsicht erlassene Veränderungssperre

B. S. S.à r.l. gegen Gemeinde Bad Schönbornwegen Gültigkeit der Veränderungssperre im Bebauungsplan "Senioren-Wohnpark Bad Schönborn" und den örtlichen Bauvorschriften vom 25.10.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 11:00

Aktenzeichen: 5 S 1697/23

 

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer einem Gebäude für eine Seniorenwohnanlage bebaut ist. Mit Beschluss vom 22.10.2022 hat die Antragsgegnerin die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der dort einen Seniorenwohnpark vorsieht. Im vorliegenden Verfahren wendet sich die Antragstellerin gegen die zugleich erlassene Veränderungssperre der Antragsgegnerin, mit welcher die im Bebauungsplan vorgesehene Planung gesichert werden soll.

A. gegen Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - wegen Gültigkeit des Bebauungsplans 'Bergwaldstraße 28', Karlsruhe-Durlach, der Stadt Karlsruhe vom 25.01.2022

VGH Baden-Württemberg Nachrichten - Do, 07.11.2024 - 00:00

Datum: 07.11.2024

Uhrzeit: 14:00

Aktenzeichen: 5 S 268/23

 

Sie Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einem bauplanungsrechtlich festgesetzten Wohngebiet. Sie wendet sich gegen die Überplanung einer benachbarten Grünlandfläche durch die Antragsgegnerin mit dem Ziel, dort die Errichtung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.