Aktuelle Nachrichten

Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben

Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 verschoben. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, als er einen Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) nach halbstündiger Aussprache annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Linksfraktion, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/3632). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3633) vor, in dem sie ein Bekenntnis der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung verlangen. Nur die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde aus Sicht der Koalitionsfraktionen zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/15.01.2026)

When is the public interested enough: Competition Tribunal rejects first public interest leave application—but provides roadmap for future private enforcement applications

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
On January 13, Justice Little rendered his much-anticipated decision in the first application for leave to bring a private application on public interest grounds under the Competition Act’s (the Act) expanded private access regime.

"Nur gesetzlich Versicherte": Doctolib-Terminfilter ist irreführend

beck-aktuell - 15.01.2026

Die Online-Terminplattform Doctolib darf Kassenpatienten keine Arzttermine anzeigen, die tatsächlich nur für Privatpatienten oder Selbstzahler bestimmt sind. Das LG Berlin II sieht in der entsprechenden Filtergestaltung eine irreführende geschäftliche Handlung.



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E-Zigaretten-Tanks: Wie weit geht der Jugendschutz?

beck-aktuell - 15.01.2026

Können auch Kinder und Jugendliche online leere Ersatztanks für E‑Zigaretten kaufen? Der BGH berät, wie weit der Jugendschutz greift – und ob eine Altersprüfung Pflicht ist.



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Antrag für besseren Mieterschutz erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Mieterinnen und Mieter besser schützen" (21/3607) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert eine schnelle Umsetzung einer Mietrechtsnovelle. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), eine solche Novelle angekündigt habe. Danach solle die Novelle die Themen Indexmiete, Kurzzeitwohnen und möbliertes Wohnen thematisieren. In ihrem Antrag konkretisiert die Fraktion, was sie von einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erwartet. So wird unter anderem gefordert, möbliertes Wohnen schärfer zu regulieren, indem eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht eingeführt wird, die die Einhaltung mietrechtlicher Vorschriften überprüfbar machen soll. Vermieter sollen nach Willen der Fraktion zudem verpflichtet werden, Nettokaltmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag auszuweisen. Die Berechnung des Möblierungszuschlages soll ebenfalls klar geregelt werden. "Kurzzeitwohnen schärfer regulieren" Das Kurzzeitwohnen wollen die Linken ebenfalls schärfer reguliert wissen. Ihren Vorstellungen zufolge soll die Bundesregierung auch hier eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht einführen. Es soll zudem klarer zeitlich und inhaltlich definiert werden, was eine Nutzung zum vorübergehenden Gebrauch ist. Den Linken schwebt eine Maximaldauer von drei Monaten vor, als inhaltliche Gründe sollen demnach temporäre Arbeitsaufenthalte, die Pflege von Angehörigen oder Sprachkurse infrage kommen. Befristete Kettenmietverhältnisse sollen zudem verboten werden. Ein Verbot fordern die Linken auch für neue Indexmietverträge. Für bestehende Indexmietverträge soll nach Willen der Fraktion klargestellt werden, dass auch für sie die Mietpreisbegrenzungsregelungen der Kappungsgrenze und des Wirtschaftsstrafgesetzes gelten. Ferner fordert die Fraktion, den Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. So sollen Schonfristzahlungen auch bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung - analog zur Schonfristzahlung bei einer außerordentlichen Kündigung - ermöglicht werden. Ausgeschlossen werden soll nach Willen der Abgeordneten zudem eine Kündigung wegen Mietrückstand „aufgrund von fälschlicherweise zu hoch eingeschätzten mieterseitigen Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache“. "Kündigung aufgrund von Eigenbedarf einschränken" Auch die Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf soll nach Auffassung der Linken eingeschränkt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll danach nur noch bei Selbstnutzung und zur Überlassung ausschließlich an Verwandte des ersten Grades möglich sein. Ferner soll festgeschrieben werden, dass für die Eigenbedarfskündigung der Wohnbedarf des Eigentümers dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder als Pendlerwohnung bestehen muss. Sollte dieses berechtigtes Interesse wegfallen, soll der Wohnraum der letzten Mietpartei „zu alten Konditionen“ wieder angeboten werden. Ferner soll ausgeschlossen werden, dass bei einer Wohnung, die vermietet gekauft wird, Eigenbedarf angemeldet wird. Auch bei Mieterinnen oder Mietern, die älter als 70 Jahre sind, soll die Eigenbedarfskündigung nicht erlaubt sein. „Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen“ sollen nach Willen der Fraktion besser geahndet und härter sanktioniert werden. Grundsätzlich fordert die Fraktion zudem ein Verbot von Zwangsräumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit. (scr/15.01.2026)

Illegale Online‑Glücksspiele: Geschädigte Spieler können am Ort ihres Wohnsitzes klagen

beck-aktuell - 15.01.2026

Verluste aus illegal angebotenen Online‑Glücksspielen können nach dem EuGH grundsätzlich dort geltend gemacht werden, wo der Spieler wohnt. Entscheidend sei, dass der Schaden an diesem Ort eingetreten ist.



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Canadian employment and labour quarterly

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
This newsletter will keep employers up to date on Canadian employment and labour developments and best practices.