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Zugangs­chancen zum frei­willigen Engagement erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 13.11.2025 - 23:58
Den Bericht der Sachverständigenkommission „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ (Vierter Engagementbericht, 20/14120) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, erstmals debattiert. Im Anschluss wurde der Bericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Sport und Ehrenamt. Vierter Engagementbericht Der Bericht stellt ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement fest. „Der Befund der Kommission für den Vierten Engagementbericht, dass nicht alle sozialen Gruppen gleichermaßen im Engagement repräsentiert sind, stellt eine besondere Herausforderung dar“, betont die Regierung in ihrer Stellungnahme. Insbesondere die soziodemografischen Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Alter und Behinderung machten demnach einen Unterschied. „Es bedarf einer Umsetzung des auch im Berichtsauftrag formulierten Ziels gleicher Zugangschancen zum Engagement für alle sozialen Gruppen“, heißt es in der Unterrichtung weiter. (che/hau/13.11.2025)

Kfz-Steuerbefreiung von E-Autos soll verlängert werden

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 13.11.2025 - 23:55
Die Bundesregierung will die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängern. Ihren Entwurf „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672) hat der Bundesstag am Donnerstag, 14. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesenh. Federführend ist der Finanzausschuss.. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, soll um fünf Jahre verlängert werden, schreibt die Bundesregierung. Durch die Gesetzesänderung sei auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zu gelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung werde jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“. (hau/13.11.2025)