Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den „Film- und Kinostandort Deutschland stärken“. Einen so betitelten Antrag (21/2808) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize" (21/3608) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Antrag der Grünen Die Bundesregierung habe den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine ausreichenden Taten folgen lassen, obwohl es höchste Zeit zum Handeln sei, schreiben die Abgeordneten. Der deutsche Film brauche jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer nachhaltigen Kino-Infrastruktur könne Deutschland seinen Filmstandort sichern und die kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren. Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter Die Grünen fordern die Einführung eines Steueranreizmodells in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage, um langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu gewährleisten. Verlangt wird zudem eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter in Höhe von 20 Prozent der Nettoumsätze in Deutschland. Dabei solle die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden. Weiterhin soll die Investitionsverpflichtung nach den Vorstellungen der Grünen mit einer Rechteklausel verbunden werden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzenten zurückfallen wollen. Antrag der Linken Die Linksfraktion drängt auf verschiedene gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Filmförderung. In einem Antrag (21/3608) fordert sie die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe sowohl zur Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste als auch zur Einführung eines steuerlichen Anreizmodells für Filmproduktionen vorzulegen. Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste soll nach dem Willen der Linksfraktion bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzen, die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „in angemessener Weise“ berücksichtigen und private Anbieter „fair in die Pflicht“ nehmen. Über Regelungen zum Rechterückbehalt sollen zudem unabhängige Produzenten gestärkt werden. Ebenso sollen im Gesetz Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten sowie eine unabhängige Aufsichtsinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung verankert werden. Die steuerliche Filmförderung soll nach den Vorstellungen der Fraktion bei 30 Prozent der Herstellungskosten liegen. Voraussetzung für die Förderung soll die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen sein. Darüber hinaus fordert die Linksfraktion eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes, um Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu implementieren. (aw/hau/15.01.2026)
Beim Fleischkauf soll bald auch ein amtliches Siegel über die Bedingungen in den Ställen informieren - nun aber zehn Monate später.
Die Koalition will die zweite Verschiebung für Änderungen nutzen.
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Ein Mann hatte gegen Feuerwehrgebühren geklagt, nachdem sich seine Biotonne mit entsorgter Kaminasche entzündet hatte. Das VG Gießen sah den Brand als grob fahrlässig verursacht an. Dass der Mann seine Glut schon lange so entsorge, ändere daran nichts.
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Seit November sitzt der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in deutscher Untersuchungshaft. Warum seine Haftbeschwerde in Karlsruhe keinen Erfolg hatte.
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EuGH-Generalanwalt Rantos sieht die Online‑Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke nicht als öffentliche Wiedergabe an, wenn wirksames Geo‑Blocking greift. Was das am Ende für die Manuskripte von Anne Frank bedeutet, ist offen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen" (21/3596) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf eine Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko-und Resistenzanalysen durchzuführen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle verbessern, indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung – insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke – festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und beüben lässt. Ferner sollen nach dem Willen der Fraktion Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell gestärkt und die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft erhöht werden. "Gewinnung ehrenamtlicher Einsatzkräfte ausbauen" Zugleich plädiert die Fraktion dafür, die technische Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen. Des Weiteren setzt sie sich in der Vorlage unter anderem dafür ein, die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen und die „strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom)“ zu stärken. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, dass der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 auf dramatische Weise offengelegt habe, „wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist“. Besonders besorgniserregend sei, dass nach bisherigen Erkenntnissen ein linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich gewesen sei und zu weitreichenden Versorgungsstörungen geführt habe. Dies verdeutliche nicht nur die sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das „Versagen staatlicher Vorsorge- und Schutzmechanismen“. Das Ereignis zeige deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange vernachlässigt worden sei. (sto/eis/15.01.2026)
Vom 18. bis zum 20. Januar 2026 reist eine Delegation des Europaausschusses des Deutschen Bundestages zu politischen Gesprächen nach Zypern. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Schwerpunktthemen des zypriotischen EU-Ratsvorsitzes, der am 1. Januar 2026 begonnen hat. Neben dem Austausch mit Mitgliedern des EU-Ausschusses des Parlamentes und der Regierung der Republik Zypern über aktuelle Fragen der Europapolitik stehen folgende Themen auf dem Programm: ein Besuch des Komitees zu vermissten Personen in Zypern (CMP) und des bi-kommunalen Projektes "Imagine", das vom Auswärtigen Amt gefördert wird, sowie ein Gespräch über die Zypernfrage mit der Leitung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP). An der Reise unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Johannes Schraps (SPD) nehmen die Abgeordneten Dr. David Preisendanz, Alexander Radwan (beide CDU/CSU), Pierre Lamely (AfD), Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke) teil.
Auch das weniger prominente Umfeld von Christina Block ist nicht vor der Öffentlichkeit gefeit. Das zeigt ein Urteil des LG Berlin II im Fall des "Familienanwalts", der ebenfalls angeklagt ist. Bild.de durfte ihn namentlich nennen.
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