Hilfe bei Rechtsbeugung

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Rechtsbeugung durch Richter

Die Rechtsbeugung durch Richter ist eine schwerwiegende Verletzung des Rechtsstaatsprinzips. Richter haben eine Schlüsselfunktion im Rechtssystem und sind verantwortlich dafür, dass Gesetze korrekt angewendet werden. Wenn ein Richter bewusst und willentlich das Recht beugt, um seine eigenen Interessen oder die Interessen Dritter zu fördern, stellt dies eine schwerwiegende Verletzung seiner Pflichten dar. In der Bundesrepublik Deutschland werden Rechtsbeugungen durch Richter, obwohl sie häufig vorkommen, sehr selten verfolgt oder gar bestraft. Dies liegt daran, dass für die Verfolgung und Bestrafung von Rechtsbeugungen die Justiz selbst – und mitunter die Richterschaft – vorgesehen ist und hier ein Interessenkonflikt besteht.

Die Rechtsbeugung durch Richter kann in verschiedenen Formen auftreten, beispielsweise durch das Befolgen rechtswidriger Anweisungen, das Ignorieren von Gesetzen oder die mangelnde Sorgfalt bei der Anwendung von Gesetzen. Auch das Einflussnehmen auf die Ergebnisse von Gerichtsverfahren oder das Vorbringen falscher Tatsachen kann als Rechtsbeugung durch Richter angesehen werden.

Wenn ein Richter bewusst und willentlich das Recht verletzt, wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem erschüttert und die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems in Frage gestellt. Medial sind solche Fälle als sog. Justizskandale bekannt. Dabei wird der Großteil der Rechtsbeugungen weder verfolgt noch öffentlich bekannt.

Die Rechtsbeugung gehört zu den Straftaten im Amt (§§ 331 - 358 StGB) und ist in Deutschland nach den § 339 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Es handelt sich um ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden soll. Die Beweislast im Falle von Rechtsbeugung durch Richter liegt bei der Staatsanwaltschaft. Um eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung durch Richter zu erreichen, muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass der betreffende Richter das Recht bewusst und willentlich verletzt hat.

In der Bundesrepublik Deutschland werden nur sehr wenige Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt oder gar verurteilt. Dies liegt zum einen daran, dass sog. Fehlentscheidungen eines Richters nach derzeitiger Rechtsprechung nicht gleichgesetzt werden mit einer Rechtsbeugung. Vielmehr verlangt die Rechtssprechung eine objektiv eklatante Durchbrechung des Rechts. Zum anderen kommt es selbst bei schwerwiegenden Fällen selten zu einer Anklage, weil die Justiz als kontrollierende Behörde für sich selbst vorgehen ist.