Hilfe bei Rechtsbeugung

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§ 339 StGB

Rechtsbeugung durch Richter

Die Rechtsbeugung durch Richter ist eine schwerwiegende Verletzung des Rechtsstaatsprinzips. Richter haben eine Schlüsselfunktion im Rechtssystem und sind verantwortlich dafür, dass Gesetze korrekt angewendet werden. Wenn ein Richter bewusst und willentlich das Recht beugt, um seine eigenen Interessen oder die Interessen Dritter zu fördern, stellt dies eine schwerwiegende Verletzung seiner Pflichten dar. In der Bundesrepublik Deutschland werden Rechtsbeugungen durch Richter, obwohl sie häufig vorkommen, sehr selten verfolgt oder gar bestraft. Dies liegt daran, dass für die Verfolgung und Bestrafung von Rechtsbeugungen die Justiz selbst – und mitunter die Richterschaft – vorgesehen ist und hier ein Interessenkonflikt besteht.

BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

Zögerliche Bearbeitung einer Rechtssache innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums ist Rechtsbeugung, wenn der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei handelt.