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Die Ur-Grammatik des Rechts – Auf der Suche nach den biologisch-psychologischen Wurzeln des Rechts
*Die biologische und psychologische Forschung zeigt uns in den letzten Jahren ein neues Bild von den Rahmenbedingungen, unter denen wir (auch) bei rechtlichen Konflikten Entscheidungen treffen. Wir reagieren in genetisch fest verankerten Verhaltensmodellen, die uns in vieler Hinsicht mit Tieren (nicht nur Primaten) verbinden und selbst die psychologischen Varianten (die sich kulturbedingt entwickeln), folgen Stereotypen, die uns überraschen. An einem politisch aktuellen Beispiel – der Angst vor Fremden – lässt sich belegen, dass unsere kulturellen Konstruktionen – darunter vor allem ethische Regeln und normative Systeme – unübersehbare Beziehungen zu unseren biologischen und psychologischen Wurzeln haben; und wir verstehen, wie schwierig es ist, sich mit solchen Regeln gegen unsere instinktiven Reaktionen zu stemmen. Die nähere Analyse zeigt, wie wertvoll dieses Material ist, um das Recht als soziales Phänomen tiefer zu verstehen.1
- *. Neu durchgesehene Fassung. Erstveröffentlichung in der Zeitschrift für Rechtsphilosophie RphZ 3/2018, 294 - 322.
- 1. Dieser Text lebt von vielfältigen Anregungen, Ideen und Korrekturen von Prof. Dr. Andreas Elepfandt (em. Prof. Institut für Biophysik, Humboldt-Universität, Berlin) und Prof. Dr. Eckart Voland (em. Prof. für Philosophie der Biowissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen). Prof. Dr. Michael Tomasello (Co-Direktor am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig), Prof. Dr. Gerd Gigerenzer (Direktor der Abteilung Adaptives Verhalten und Kognition und Direktor des Harding-Zentrum für Risikokompetenz, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin) und Prof. Dr. Marco F.H Schmidt (Leiter der Forschungsgruppe Developmental Origins of Human Normativity, Fakultät für Psychologie und Pädagogik, LMU München) haben freundlicherweise einen Blick in frühere Entwürfe geworfen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Bilanzierung von Anzahlungen
Wann Anzahlungen vorliegen und wie diese zu buchen sind, wirft immer wieder Fragen auf. Auch die Verwendung unterschiedlicher Begriffe wie Anzahlung, Vorauszahlung, Abschlagszahlung, Vorleistung verwirren, statt dass diese den Sachverhalt erhellen. Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen sowie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes soll sich vorliegend einer Lösung / Aufklärung angenähert werden.
Konstruktionsfehler im Datenschutz
*Der untaugliche Versuch, die ständig weiter wachsenden Datenströme durch ein absolutes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in den Griff zu bekommen, entfaltet nicht die gewünschten Wirkungen: Der Staat holt sich die nötigen Ausnahmegenehmigungen überall da, wo er sie aus Sicherheitsgründen braucht (oder meint zu brauchen) und die Wirtschaft erschafft sich den »gläsernen Menschen« durch formale Zustimmungen. So entsteht der nicht unberechtigte Eindruck, der Datenschutz sei insgesamt wertlos. Wenn die Rechtsprechung in geeigneten Fällen die absoluten Verbote relativiert und zum Ausgleich konkrete Verletzungen durch angemessen hohe Schadensersatzansprüche – vor allem auch gegenüber öffentlichen Stellen – ahndet, wird der Datenschutz wirksamer werden, als er es bisher ist.
- *. Erstveröffentlichung in: Verbindungslinien im Recht, Festschrift für Christoph Paulus, C.H. Beck 2022, S. 331-343.
