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Abschlagszahlungen und die Frage nach dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
2014 hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofes für Aufregung gesorgt. Grund hierfür war die Auffassung des BFH, dass der Gebührenanspruch des Leistungserbringers (eines Ingenieurs bzw. Architekten) aufgrund des Bestehens einer Gebührenordnung, und zwar des § 8 Abs. 2 HOAI i. d. F. vom 21.09.1995, ohne Übergabe an den und ohne Abnahme durch den Besteller entstanden ist, wenn die Leistung auftragsgemäß erbracht ist, mit der daraus folgenden Pflicht, diesen Gebührenanspruch ab diesem Zeitpunkt in der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen. Aufgrund (mittlerweile mehrfacher) Änderung der HOAI und der revidierten Auffassung der Finanzverwaltung ist dieses Urteil heute unter Geltung der neu gefassten HOAI nicht mehr anwendbar. Gleichwohl bietet es Gelegenheit, über grundsätzliche Fragestellungen nachzudenken.
Die Ur-Grammatik des Rechts – Auf der Suche nach den biologisch-psychologischen Wurzeln des Rechts
*Die biologische und psychologische Forschung zeigt uns in den letzten Jahren ein neues Bild von den Rahmenbedingungen, unter denen wir (auch) bei rechtlichen Konflikten Entscheidungen treffen. Wir reagieren in genetisch fest verankerten Verhaltensmodellen, die uns in vieler Hinsicht mit Tieren (nicht nur Primaten) verbinden und selbst die psychologischen Varianten (die sich kulturbedingt entwickeln), folgen Stereotypen, die uns überraschen. An einem politisch aktuellen Beispiel – der Angst vor Fremden – lässt sich belegen, dass unsere kulturellen Konstruktionen – darunter vor allem ethische Regeln und normative Systeme – unübersehbare Beziehungen zu unseren biologischen und psychologischen Wurzeln haben; und wir verstehen, wie schwierig es ist, sich mit solchen Regeln gegen unsere instinktiven Reaktionen zu stemmen. Die nähere Analyse zeigt, wie wertvoll dieses Material ist, um das Recht als soziales Phänomen tiefer zu verstehen.1
- *. Neu durchgesehene Fassung. Erstveröffentlichung in der Zeitschrift für Rechtsphilosophie RphZ 3/2018, 294 - 322.
- 1. Dieser Text lebt von vielfältigen Anregungen, Ideen und Korrekturen von Prof. Dr. Andreas Elepfandt (em. Prof. Institut für Biophysik, Humboldt-Universität, Berlin) und Prof. Dr. Eckart Voland (em. Prof. für Philosophie der Biowissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen). Prof. Dr. Michael Tomasello (Co-Direktor am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig), Prof. Dr. Gerd Gigerenzer (Direktor der Abteilung Adaptives Verhalten und Kognition und Direktor des Harding-Zentrum für Risikokompetenz, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin) und Prof. Dr. Marco F.H Schmidt (Leiter der Forschungsgruppe Developmental Origins of Human Normativity, Fakultät für Psychologie und Pädagogik, LMU München) haben freundlicherweise einen Blick in frühere Entwürfe geworfen.
Investitionen erwünscht!? Unternehmensgründungen durch Drittstaatler im Fokus
Der Investitionsstandort Deutschland ist beliebt, hat aber deutliches Entwicklungspotential. Die Gesetzgebung hat in der Vergangenheit hartnäckig die Erleichterung der Aufenthaltsbedingungen für Investoren vorangetrieben. Doch die Barrieren und Hindernisse bleiben ebenso hartnäckig bestehen. Der folgende Aufsatz untersucht die theoretische und praktische Ausgestaltung des § 21 AufenthG und schließt mit konkreten Änderungsvorschlägen ab.
