§ 213 StGB-DDR

BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer (im Anschluß an das Senatsurteil vom 3.11.1992 - 5 StR 370/92).

Gründe

A.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Grenzposten an der Berliner Mauer in der Nacht vom 5. zum 6. Februar 1989 einen Flüchtling vorsätzlich erschossen zu haben und versucht zu haben, einen weiteren Flüchtling zu erschießen.

I.