Dossier: Sebastian Wörner, Anwalt aus Berlin
Die Aufsatzreihe zu Sebastian Wörner aus Berlin legt das zweifelhafte Treiben eines Anwalts offen, der sich seinen Aufforderungen nach vor allem eines wünscht: Stillschweigen und Anonymität.
Schwarze Schafe, die aus dem Anwaltsberuf heraus agieren, sorgen dafür, dass rechtliche Angelegenheiten zu den unangenehmeren Dingen im Leben gehören und gefährden durch ihr Handeln die gesetzmäßige Ordnung der Rechtspflege. Sie sind der fleischgewordene Beweis für die Vorurteile der Bevölkerung gegenüber Rechtsanwälten. Sie setzen auf Täuschungen und Tricks abseits der Legalität – und schaden nicht nur ihren Gegnern, sondern auch ihren Mandanten, der Berufsgruppe der Rechtsanwälte sowie der Justiz, die ihretwegen zu falschen Entscheidungen gelangt.
Dem Berliner Rechtsanwalt Wörner ist zum Verhängnis geworden, dass er sich für seinen Mandanten, einem von der Polizei überführten Hochstapler aus der Immobilienwirtschaft, weit hinausgewagt hat und auf einen Gegner getroffen ist, der sich als der Falsche für solche Tricks herausstellen sollte, weil er für Geld nicht bereit war, bei einem Spiel voller Lügen mitzumachen.
Teil 1 - Wenn Anwälte hochstapeln, lügen, nötigen: Der Fall [zensiert] aus Berlin
- Reaktion: Der Anspruch auf Zensur einer Veröffentlichung – Die Unterlassungsaufforderung des bei der Hochstapelei ertappten Berliner Anwalts [zensiert]
- Nebenrolle und Hintergrundgeschichte: Wie Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Wirklichkeit aussieht: Der Vergleich des Diktators über das Protokoll
- Klage: Die Klage des Anwalts Sebastian Wörner aus Berlin gegen Veröffentlichungen auf opinioiuris.de
- Urteil der 1. Instanz: LG Berlin, 23.04.2019 - 27 0 440/18