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Abschnitt 2 - Sachen und Tiere (§§ 90 - 103)
§ 90 BGB - Begriff der Sache (Kommentar)
Von
Redaktion - Team Rechtswissen
am Di, 01.04.2025 - 12:55
Abschnitt 2 - Sachen und Tiere (§§ 90 - 103)
§ 90 BGB
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
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