§ 1 IFG
Der Rückbau der Informationsfreiheit – Die geplante IFG-Reform
Der Zugang zu amtlichen Informationen gehört zu den stillen, aber tragenden Voraussetzungen demokratischer Selbstregierung. Wer staatliches Handeln kontrollieren, bewerten und mitgestalten will, muss es zunächst kennen. Seit dem 1. Januar 2006 vermittelt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (kurz IFG) diesen Zugang in Gestalt eines voraussetzungslosen Anspruchs. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 2. Juli 2026 indes beschlossen, dieses Recht grundlegend umzugestalten – nach verbreiteter Einschätzung in einer Weise, die es faktisch abschafft.1
