§ 10 CPO

RG, 01.05.1884 - IV 23/84

Findet der §. 10 C.P.O. auch Anwendung,
1. wenn die Einrede der Unzuständigkeit des Landgerichtes erhoben ist,
2. auf die Fälle, in welchen das Gesetz die Amtsgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes für zuständig erklärt?

RG, 03.06.1889 - VI 82/89

Ist es durch den §. 10 C.P.O. ausgeschlossen, das Urteil eines Oberlandesgerichtes, wodurch das Landgericht im Gegensatze zu dem Amtsgerichte für zuständig erklärt ist, aus dem Grunde anzufechten, weil nicht die Zuständigkeit des Landgerichtes, sondern die des Amtsgerichtes begründet sei?