Zur Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 StGB.
§ 14 StGB
BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Tenor
- Auf die Revision des Angeklagten O wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 3. Juli 1998 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es diesen Angeklagten betrifft.
- Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95
Gesetzliche Voraussetzung der Unterschlagung (§ 246 StGB) ist, daß der Täter eine Sache "sich" zueignet.