§ 17 FStrG
BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88
Amtlicher Leitsatz
Der Folgenbeseitigungsanspruch läßt eine Berücksichtigung der Mitverantwortung des anspruchsberechtigten Bürgers zu.
Der Folgenbeseitigungsanspruch läßt eine Berücksichtigung der Mitverantwortung des anspruchsberechtigten Bürgers zu.