§ 254 BGB

BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

Amtlicher Leitsatz

Der Folgenbeseitigungsanspruch läßt eine Berücksichtigung der Mitverantwortung des anspruchsberechtigten Bürgers zu.

RG, 16.09.1918 - VI 163/18

Kann gegenüber Ansprüchen des Eigentümers nach § 990, 987, 989 BGB. der Einwand des Selbstverschuldens (§ 254 BGB) Beachtung finden? Unterschied jener Ansprüche von dem Ans! auf Herausgabe (§ 985 BGB.).

RG, 22.11.1918 - III 226/18

1. Findet § 254 Abs. 1 BGB. Anwendung, wenn ein Verschulden beider Vertragsparteien für das spätere Leistungsunvermögen des einen Teiles ursächlich geworden ist?
2. Ist es dem Verkäufer unter allen Umständen als Verschulden anzurechnen, wenn er während des Annahmeverzugs des Käufers das diesem verkaufte Fuhrunternehmen aufgibt?
3. Ist ein Selbsthilfeverkauf wirksam angedroht, wenn die Androhung dem einen Mitkäufer nur persönlich und nicht auch ausdrücklich in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des zweiten Mitkäufers zugestellt wird?
4. Richterliche Fragepflicht.

RG, 28.05.1906 - VI 376/05

Finden die Vorschriften des § 254 B. G. B. auch auf die Fälle des § 2 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 Anwendung?