§ 987 BGB

RG, 16.09.1918 - VI 163/18

Kann gegenüber Ansprüchen des Eigentümers nach § 990, 987, 989 BGB. der Einwand des Selbstverschuldens (§ 254 BGB) Beachtung finden? Unterschied jener Ansprüche von dem Ans! auf Herausgabe (§ 985 BGB.).