§ 187 ALR I 8

RG, 27.10.1881 - Va 243/81

Ist die Bestimmung des §. 367 Nr. 14 Strafgesetzbuches auch auf Sicherungsmaßregeln zum Schutze von Nachbargebäuden zu beziehen? - Findet bei einem Baue, mit dessen Vornahme eine Erniedrigung des Grund und Bodens verbunden ist, neben A. L. R. I. 8. §. 187 auch die Bestimmung des §. 367 Nr. 14 St. G. B. Anwendung?