§ 195 HGB

RG, 22.10.1918 - II 158/18

Zur Einzahlungspflicht des Aktionärs:

  1. Zum Begriffe der Barzahlung nach § 195 Abs. 3 HGB.
  2. Wann ist nach § 221 HGB. eine vertragsmäßige Verrechnung zulässig?
  3. Inwieweit kann der Zeichner, wenn die Gesellschaft in Konkurs geraten ist, verlangen, daß ihm Zug um Zug gegen die Einzahlung Aktien ausgehändigt werden?