§ 221 HGB
RG, 22.10.1918 - II 158/18
Zur Einzahlungspflicht des Aktionärs:
- Zum Begriffe der Barzahlung nach § 195 Abs. 3 HGB.
- Wann ist nach § 221 HGB. eine vertragsmäßige Verrechnung zulässig?
- Inwieweit kann der Zeichner, wenn die Gesellschaft in Konkurs geraten ist, verlangen, daß ihm Zug um Zug gegen die Einzahlung Aktien ausgehändigt werden?
