Tatbestand
Die Beklagte betreibt aus einem Vollstreckungsbescheid vom 14. Juni 1983 die Zwangsvollstreckung gegen Frau I. M., die geschiedene Mutter des 1965 geborenen Klägers.
Die Beklagte betreibt aus einem Vollstreckungsbescheid vom 14. Juni 1983 die Zwangsvollstreckung gegen Frau I. M., die geschiedene Mutter des 1965 geborenen Klägers.