§ 22 CPO

RG, 04.03.1889 - VI 337/88

1. Ist für die Klage auf Feststellung, daß über einen gewissen Anspruch durch ein Schiedsgericht zu entscheiden sei, dasjenige Gericht zuständig, welches für die gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruches zuständig sein würde?
C.P.O. §. 871.
2. Umfang des Gerichtsstandes der Niederlassung nach §. 22 Abs. 1 C.P.O.

RG, 24.09.1880 - II 185/80

Sind Eisenbahnstationen als Niederlassungen im Sinne von §. 22 der C.P.O. anzusehen?