Durch welche äußere Umstände wird für die Feststellungsklage aus §. 231 C.P.O. der Begriff des rechtlichen Interesse erfüllt?
§ 231 CPO
RG, 28.10.1884 - III 171/84
Was gehört bei der Feststellungsklage (§. 231 C.P.O.) zur Bestimmtheit der Angabe des Gegenstandes des erhobenen Anspruches und des Antrages? (§. 230 Ziff. 2 C.P.O.)