§ 24 StGB

BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

Macht ein Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns, so ist ein beendeter Versuch anzunehmen.

BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

Zur Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs vom unbeendeten und beendeten Versuch.