§ 22 StGB

BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage, die nur möglicherweise richtig ist.

BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch zulässig, wenn der Täter eine ausländische Fahrerlaubnis hat, mit der er am innerdeutschen Kraftfahrzeugverkehr nicht teilnehmen darf.

BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

Wer in der Absicht, die Benutzung eines Schienenwegs zu unterbinden, auf den Gleisen ein Hindernis anbringt, das mit diesen fest verbunden und nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen ist, macht sich wegen Sachbeschädigung und wegen (versuchter oder vollendeter) Nötigung strafbar.

BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

Ist nach der Vorstellung des Täters, der seinen Teil zur Tatbestandsverwirklichung bewirkt hat, die Mitwirkung des Opfers zwingend erforderlich aber noch ungewiß, so beginnt der Versuch, wenn sich das Opfer so in den Wirkungskreis des Tatmittels begibt, daß sein Verhalten nach dem Tatplan bei ungestörtem Fortgang unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung münden kann.

BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

Hält der Täter den von ihm erstrebten Vermögensvorteil irrig für rechtswidrig, befindet er sich in einem sogenannten "umgekehrten Tatbestandsrirrtum". Dies führt auch dann zur Strafbarkeit wegen - untauglichen - Versuchs des Betruges, wenn er hinsichtlich der rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils nur mit bedingtem Vorsatz handelt.

BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

Wer in einem Selbstbedienungsladen eine Ware in seinem Einkaufswagen verbirgt und die Kasse ohne Bezahlung der versteckten Ware passiert, begeht regelmäßig - vollendeten oder versuchten - Diebstahl, nicht Betrug (im Anschluß an BGHSt 17, 205 = NJW 1962, 1211).

BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

Macht ein Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns, so ist ein beendeter Versuch anzunehmen.

BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

Zur Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs bei nur vermeintlicher Mittäterschaft.

BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

Zur Abgrenzung der Vorbereitung vom Versuch.