§ 258 StGB

BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage, die nur möglicherweise richtig ist.

BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

Zum Verbotsirrtum beim Delikt der Strafvereitelung, wenn der Täter Ausländer ist und nur im Ausland handelt, dadurch aber den Begünstigten der inländischen Srafverfolgung entzieht.

BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97

§ 258 Abs. 5 StGB greift nicht ein, wenn die Vortat und die Vereitelungshandlung im Verhältnis von vorheriger Zusage eines falschen Alibis zu deren späterer Einlösung nach der Tat stehen.