§ 9 StGB

BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind.

BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

Zum Verbotsirrtum beim Delikt der Strafvereitelung, wenn der Täter Ausländer ist und nur im Ausland handelt, dadurch aber den Begünstigten der inländischen Srafverfolgung entzieht.