Es ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, für die Aufnahme des Einzelhandels mit Waren aller Art (mit Ausnahme der im § 3 Abs. 3 Satz 2 EzHdlG genannten Waren) den Nachweis der Sachkunde zu fordern.
Es ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, für die Aufnahme des Einzelhandels mit Waren aller Art (mit Ausnahme der im § 3 Abs. 3 Satz 2 EzHdlG genannten Waren) den Nachweis der Sachkunde zu fordern.