§ 3 KGKG

BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

1. Der Ausschluß des Anspruches des Stiefvaters auf Zweitkindergeld für ein in seinen Haushalt aufgenommenes uneheliches Kind seiner Ehefrau, dessen Vater Kinderzuschlag nach Besoldungsrecht erhielt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KGKG), war mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 5 GG nicht vereinbar.
2. Die in Art. 6 Abs. 5 GG enthaltene Wertentscheidung verpflichtet den Gesetzgeber, das ihm Mögliche zu tun, um das Aufwachsen eines unehelichen Kindes in einer "Ersatzfamilie" zu fördern.