Zum Begriff der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung im Sinne des ersten Halbsatzes und der Befriedigung eines Konkursgläubigers im Sinne des zweiten Halbsatzes des § 30 Nr. 1 KO.
§ 30 KO
RG, 04.05.1917 - III 29/17
Kommt für die Anfechtung des Pfändungspfandrechts die Kenntnis des pfändenden Gerichtsvollziehers von der Zahlungseinstellung des Schuldners oder von dem Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens im Sinne des § 30 KO). in Betracht?
RG, 28.09.1920 - VII 93/20
Unterliegen die von dem Aufsichtsschuldner während bestehender Geschäftsaufsicht in zulässiger Weise vorgenommenen Handlungen und ebenso die im Aufsichtsverfahren zulässigen Sonderzugriffe eines Gläubigers der Konkursanfechtung nach § 30 KO.?